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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges
-Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, beschlossen.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die städtebauliche Entwicklung u.a. der rückwärtigen Grundstücksbereiche geregelt werden.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 12.12.2016 bis 20.12.2016 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Übersichtplan:

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 08.07.2014 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.Stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen- ab 02.12.2016 einzusehen.

 

Stockelsdorf, 28.11.2016                                                 

Gemeinde Stockelsdorf

In Vertretung
Gez. Gurth
Erster Stellvertreter
der Bürgermeisterin
L.S.

Weitere Veröffentlichungsinhalte:

Vorentwurf

Begründung

06.12.2016