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Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuaufstellung- für das Gebiet in der Dorfschaft Dissau, am südwestlichen Ortsrand, westlich der K 37 (Straße »Am Dorfteich«)

Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung - der Gemeinde Stockelsdorf, in der Dorfschaft Dissau, für das Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“) beziehungsweise südlich und westlich des Teiches am bestehenden Feuerwehrgerätehaus

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 25.07.2014, Aktenzeichen.: IV 263-512.111-55.40 (12.Änderung), die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 20.05.2014 beschlossene 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- der Gemeinde Stockelsdorf, Dorfschaft Dissau, für das Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“) beziehungsweise südlich und westlich des Teiches am bestehenden Feuerwehrgerätehaus nach § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch genehmigt.
Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 201, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften (§ 215 Absatz 2 Baugesetzbuch) und Mängel der Abwägung

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Numer 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).

Stockelsdorf, den 26.08.2014

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

11.09.2014