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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184 -Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1  BauGB-

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am  09.09.2019  die Aufstellung folgender Bauleitpläne beschlossen:

a) 24. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nummer 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nummer 36

Planungsziel: Änderung der Darstellung in Fläche für Gemeinbedarf und Wohnbaufläche

b) Bebauungsplan Nummer 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nummer 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nummer 36

Planungsziel: Wohnbebauung und Gemeinbedarf

c) Bebauungsplan Nummer 87 in der Ortslage Krumbeck, für das Gebiet südwestlich und nordwestlich der Fichtenstraße, südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Fläche

Planungsziel: Ausweisung von Wohnbauflächen und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung

Diese Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.stockelsdorf.de-Bürgerservice-Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen von Bauleitplänen- ab   25.09.2019    einzusehen.

 

Stockelsdorf, 16.09.2019                                                      Gemeinde Stockelsdorf

                                                                                                Die Bürgermeisterin

                                                                     L.S.                     Gez. Julia Samtlebe

25.09.2019