Seiteninhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 13.05.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße und der Entwurf der Begründung dazu liegen erneut gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 06.01.204 bis 07.02.2014 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Folgende umweltbezogene Unterlagen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

1. Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung zum B-Plan Nummer 66.
2. Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
3. Schallgutachten zum B-Plan Nummer 66
4. Fachbeitrag Natur und Landschaft zum B-Plan Nummer 66 mit Anlagen 1 und 2
5. Bodengutachten
6. Artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Nummer 66 mit Anlagen 1 und 2
7. Ergänzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung
8. Die eingegangenen Stellungnahmen zum B-Plan Nummer 66 aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB und aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 BauGB

Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

1. umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

- finden sich in 1, 2, 3, 8 (Stellungnahmen Kreis Ostholstein vom 18.08.2010 und 04.07.2013, Stellungnahme Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein vom 23.07.2010, Stellungnahme Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 12.07.2013, 2 Privateingaben von Bürgern der Gemeinde Stockelsdorf);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu Wohnnutzung, landschaftsbezogener Erholung, vorhandener Lärmsituation durch Straßenverkehr, prognostizierter Lärmsituation durch Straßenverkehr und Betriebsgeräusche von der geplanten Feuerwehr, Auswirkungen auf die Anwohner, Maßnahmen zur Minderung.

2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

- finden sich in 1, 2, 4, 6, 7, 8 (Stellungnahmen Kreis Ostholstein vom 18.08.2010 und 04.07.2013);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Vorkommen von geschützten Tierarten im Plangeltungsbereich (Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Haselmäuse), Auswirkungen auf Tiere durch die Planvorhaben, Artenschutzrechtlicher Handlungsbedarf, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

- finden sich in 1, 2, 4, 6, 7, 8 (Stellungnahmen Kreis Ostholstein vom 18.08.2010 und 04.07.2013, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein (AG 29) vom 25.08.2010);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen und Biotoptypenausstattung im Plangeltungsbereich (inkl. gesetzlich geschützte Biotope), geschützte Pflanzenarten, Auswirkungen durch die Planvorhaben (Biotopverlust und –beeinträchtigungen), Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

- finden sich in 1, 2, 4, 5, 8 (Stellungnahmen Kreis Ostholstein vom 18.08.2010 und 04.07.2013, Stellungnahmen Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 14.06.2013 und 25.07.2013, Stellungnahmen Wasser- und Bodenverband Ostholstein vom 21.07.2010 und 24.05.2013);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweiseHinweise gegeben zu: anstehende Bodenarten, Bodenbewertung, Altlasten, Oberflächengewässer, Grundwasser, Wasserschongebiet, Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung, Auswirkungen durch die Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

- finden sich in 1, 2, 4;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Groß- und Lokalklima, klimatische Regenerationsfunktionen im Plangeltungsbereich, Auswirkungen durch die Planvorhaben.

6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

- finden sich in 1, 2, 4;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Landschaftsbild im Plangeltungsbereich, Auswirkungen durch die Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

- finden sich in 1, 2, 8 (Stellungnahmen Kreis Ostholstein vom 18.08.2010 und 04.07.2013, Stellungnahmen Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 14.06.2013 und 25.07.2013);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: historischer Entwicklung im Gemeindegebiet, archäologischen Denkmalen und Vermeidungsmaßnahmen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Stockelsdorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 23.12.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

28.12.2013