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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 66 für das Gebiet »Bohnrader Weg« nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 13.05.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 66 sowie der Entwurf der Begründung dazu, einschließlich Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, liegen in der Zeit vom 06.06. bis 08.07.2013 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen und eine Stellungnahme hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde vorbringen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die ebenfalls eingesehen werden können:
Boden- und Immissionsgutachten, Fachbeitrag Natur und Landschaft, artenschutzrechtliche Prüfung, Niederschlagswasserbeseitigung und Landschaftsplan

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Stockelsdorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 24.05.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

28.05.2013