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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 03.09.2012 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nummer 2, 3. Änderung "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen", beschlossen.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 21.02. bis 01.03.2013 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung ebenfalls am 03.09.2012 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, 06.02.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

12.02.2013