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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 76 für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 08.11.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 76 für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen, zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung (Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung) beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 14.11.2011

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

23.11.2011