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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 63, 1. Änderung für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges »Mühlenberg« und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße

(Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Absatz 1 und öffentliche Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 12.04.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nrummer 63, 1. Änderung für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges „Mühlenberg“ und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße beschlossen, um die planungsrechtlichen Grundlagen für eine freiberufliche Nutzung aller Räume eines Gebäudes zu schaffen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In der vorgenannten Sitzung hat die Gemeindevertretung ebenfalls beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 63, 1. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 20.06. bis 27.06.2011 während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 201, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der vorgenannten Öffnungszeiten können auch Äußerungen bei der vorgenannten Dienststelle zur Niederschrift aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungslandes ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 03.06.2011

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

10.06.2011