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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- der Gemeinde Stockelsdorf - für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 22.11.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 und die Begründung liegen vom

30.12.2021 bis 11.02.2022

in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, II. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Ab dem 22.11.2021 erfolgte bis auf Weiteres die coronabedingte Umstellung vom öffentlichen auf einen terminierten Zugang zum Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist daher unter vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 0451/4901-300; E-Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) möglich.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)
mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe- und sonstigen Sachgütern, Wechselwirkungen und Prognosen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung;

weitere wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zu den Themen Waldflächen, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Geräuschimmissionen, Klimaschutz / Energiesparendes Bauen, Artenschutz
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter „www.stockelsdorf.de“ – Rathaus – Aktuelles – Bekanntmachungen – Veröffentlichungen der Bauleitplanung eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach gemäß § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Übersichtsplan:


Stockelsdorf, 06.12.2021 Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

L.S.

22.12.2021