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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 86 der Gemeinde Stockelsdorf - für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 86 der Gemeinde Stockelsdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 22.11.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 und die Begründung liegen vom

30.12.2021 bis 11.02.2022

in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, II. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung öffentlich aus.

Ab dem 22.11.2021 erfolgte bis auf Weiteres die coronabedingte Umstellung vom öffentlichen auf einen terminierten Zugang zum Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist daher unter vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 0451/4901-300; E-Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) möglich.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)
mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe- und sonstigen Sachgütern, Wechselwirkungen und Prognosen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung;


Biotoptypenkartierung
mit Aussagen zur Bestanderfassung der Vegetation und seiner Bedeutung als Grundlage für die Beurteilung der naturschutzfachlichen Wertigkeit der betroffenen Flächen und Strukturen;

Faunistische Potentialanalyse
mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag mit Aussagen zum Vorkommen von artenschutzrechtlich bedeutsamen Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B. Fledermäuse, Haselmaus, Pflanzenarten…), mögliche Auswirkungen und ggfs. Handlungsbedarf von Kompensationen;

Verkehrsgutachten
mit Aussagen zum Bestand des fließenden Verkehrs mit Prognose und Auswertung hinsichtlich der Erschließung der geplanten Erweiterungsfläche;

Schalltechnische Untersuchung
mit Aussagen zum Schutz vor Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr
ausgehend von der L184 und zum Schutz der geplanten Kindertagesstätte
gegenüber dem vorhandenen Feuerwehrgerätehaus und Ergänzung der
Schalltechnische Untersuchung bzgl. des Einsatzes des Martinshorns beim
Ausrücken der Einsatzfahrzeuge;

Geotechnischer Bericht
mit Aussagen zur Baugrunderkundung und Gründungsempfehlungen;

weitere wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von
Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zu den Themen Waldflächen, Gewässerschutz, Grundwasserschutz,
Geräuschimmissionen, Klimaschutz / Energiesparendes Bauen, Artenschutz

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen im Internet unter „www.stockelsdorf.de“ – Rathaus –
Aktuelles – Bekanntmachungen – Veröffentlichungen der Bauleitplanung eingestellt
und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die
Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie
Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift
abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die
Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung
mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme
ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis
der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Übersichtsplan:


Stockelsdorf, 06.12.2021 Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

L.S.

22.12.2021