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Bürgerinformation Starkregen

SCHUTZ DES GEBÄUDES VOR RÜCKSTAU UND ÜBERFLUTUNG

URSACHEN EINES RÜCKSTAUS

Regenereignisse werden infolge des Klimawandels immer extremer. Die Kanalnetze sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt, jedes Niederschlagsereignis umgehend abzuleiten. Das anfallende Regenwasser belastet nicht nur die Regenwasserkanalisation, sondern gelangt durch oberflächige Überflutungen der Schachtdeckel auch in die Schmutzwasserleitungen. Ein kurzfristiger Rückstau in den Anschlussleitungen lässt sich daher nicht verhindern und tritt planmäßig auf.

Die Folge sind Abwasseraustritte aus allen tieferliegenden und ungesicherten Entwässerungs-einrichtungen (z. B. Bodeneinläufe, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, WC-Anlagen etc.).

Auch Verstopfungen können einen Rückstau verursachen, weshalb keine Hygieneartikel, Küchenrolle, Feuchttücher, Taschentücher, Essensreste, Fette, Öle o. ä. in den häuslichen Abflussleitungen entsorgt werden dürfen!

Alle Entwässerungsanlagen unterhalb der Rückstauebene sind nach dem jeweiligen Stand der Technik gegen Rückstau zu sichern!

(DIN 1986)

Die Rückstauebene ist gem. der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück.

SCHÜTZEN SIE IHR HAUS

Hauseigentümer:innen sind selbst für die Sicherung gegen Rückstau verantwortlich. Sofern in Ihrem Gebäude Entwässerungsanlagen unterhalb der Rückstauebene existieren, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Überprüfen Sie, ob eine Sicherung gegen Rückstau in Form einer geeigneten Rückstauklappe oder Abwasserhebeanlage vorhanden ist.
  • Falls Sie keine Rückstausicherung besitzen, informieren Sie sich bei einem Fachbetrieb und kümmern Sie sich um die Nachrüstung.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig gewartet wird.
  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz bezüglich der Schadensentstehung durch Abwasser-Rückstau.

Zudem kann bei intensiven Regenfällen Oberflächenwasser von der Straße, Garten- und Hoflächen über Lichtschächte, Fenster, Kellerabgänge, Tiefeinfahrten o. ä. in das Gebäude eindringen. Auch hier sollten Sie Schutzmaßnahmen ergreifen.


Weitere Informationen bezüglich der Gefahren durch Starkregen und die bauliche Vorsorge finden Sie hier:

https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/2022-02_Hochwasserschutzfibel_9.Auflage.pdf

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/wasserstarkSH/starkregen/starkregen_node.html

VERANTWORTLICHKEIT BEI SCHÄDEN

Die Gemeinde haftet nicht für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch ein Starkregenereignis verursacht wurden. Die Eigentümer:innen sind gem § 5 Abs. 2 WHG grundsätzlich selbst für geeignete Schutzmaßnahmen verantwortlich.


Hier finden Sie die aktuelle Starkregenhinweiskarte der Gemeinde Stockelsdorf

Starkregen kann überall auftreten und Schäden verursachen. Die Starkregenhinweiskarte visualisiert die Fließwege und Senken und zeigt auf, an welchen Stellen sich das Niederschlagswasser sammeln könnte.

Die Karte ist lediglich als Hinweis zu deuten und stellt Informationen ohne rechtliche Konsequenzen dar. Für belastbare Analysen vor Ort sind Detailuntersuchungen notwendig.

Desweiteren verlinken wir Ihnen hier das Projekt iquadrat, ein Informationsportal zu Starkregen in Lübeck "Lübeck sorgt vor" der hydro&meteo GmbH.