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23.02.2022

Aufhebung der Einschränkungen des öffentlichen Zuganges zum Rathaus ab dem 01.03.2022

Angesichts der aktuellen pandemischen Corona-Entwicklung werden die Einschränkungen des öffentlichen Zugangs zum Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf ab Dienstag, den 01.03.2022 aufgehoben.

Die Bürger*innen der Gemeinde Stockelsdorf können ihre Anliegen somit wieder direkt im Rathaus erledigen. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Die Servicemöglichkeit einer vorab gewünschten Terminvereinbarung im Rathaus (telefonisch oder auf https://stockelsdorf.de/Rathaus/Online-Terminvereinbarung/) bleibt bestehen.