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Vollstreckung

Sie haben eine Vollstreckungsvorankündigung vorliegen oder hatten Besuch von unserem Vollstreckungsbeamten? Dann erhalten Sie hier ein paar Informationen.

Sie können den rückständigen Betrag nicht fristgerecht begleichen? Dann finden wir bestimmt gemeinsam eine Lösung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit uns.

Zusätzlich stehen im Rathaus kostenlose Ratgeber und Informationsbroschüren zur Verfügung. Diese können zu den Öffnungszeiten gerne im Kämmereiamt (1. Obergeschoss) abgeholt werden.

Sollten Sie eine Schulden- oder Insolvenzberatung benötigen, dann wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter der AWO Eutin, Herrn Fischer, Telefon: 04521 / 70 21-13.

Sie haben rückständige Forderungen vom Norddeutschen Rundfunk, die Ihres Erachtens ungerechtfertigt sind?

Gründe hierfür könnten sein:

  • Eine andere Person aus Ihrem Haushalt bezahlt bereits die Rundfunkbeiträge?
  • Sie haben eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen?
  • Sie haben die Forderung bereits beglichen?

Dann besuchen Sie gerne die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de. Dort finden Sie alle nötigen Formulare, die Sie direkt zum Norddeutschen Rundfunk abschicken können. Bei Fragen können Sie einfach folgende Telefonnummern wählen:

  • für allgemeine Fragen: 01806/99955510

und bei

  • Befreiungsangelegenheiten: 01806/99955540.

Bei weiteren Fragen zum Thema Vollstreckung sind wir gerne für Sie da!