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22.08.2018

Kabinett beschließt 2. Entwurf für die Windkraftplanung

SHGT - info - intern Nummer 131/18

Unter Bezugnahme auf info-intern Nummer 99/18 teilen wir mit:

Das Kabinett der Landesregierung hat am 21. August 2018 den zweiten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne verabschiedet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet mit der Bekanntmachung im Amtsblatt, die am 4. September 2018 vorgesehen ist. Die Frist zur Stellungnahme für die Öffentlichkeit wird nach 4 Monaten, also am 4. Januar 2019 enden.

Unter http://www.schleswig-holstein.de/windenergie können ab sofort folgende Dokumente abgerufen werden:

  • Gesamträumliches Plankonzept zu dem zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 sowie für die Teilaufstellung der Regionalpläne (115 Seiten)
  • Synopsen der Stellungnahmen zu dem ersten Entwurf von 2016 und deren Aus-wertung durch die Landesplanung bezüglich der Teilfortschreibung des Landes-entwicklungsplans (661 Seiten) und der Teilregionalpläne I bis III (zwischen 3.300 und 11.400 Seiten)

Die Planunterlagen und Karten können im Online-Tool bob-sh eingesehen werden, dass das Land für die Öffentlichkeitsbeteiligung eingerichtet hat und auf dem ab 4. September 2018 die Abgabe von Stellungnahmen möglich ist. Zu erreichen ist diese Plattform über den Link:

http://www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung

Dort kann man sortiert nach den 3 Regionalplangebieten und gesondert für die Teilfortschreibung des LEP jeweils eine interaktive Karte aufrufen und ab sofort folgende Dokumente herunterladen:

  • Textteil zu dem zweiten Entwurf der Teilaufstellung des jeweiligen Regionalplans (Sachthema Windenergie)
  • Karte zu diesem zweiten Entwurf mit den Vorranggebieten Windenergie und den Vorranggebieten Repowering
  • Datenblätter der Abwägungsbereiche für Windenergienutzung, zum Teil getrennt nach Kreisgebieten (jeweils circa 400 Seiten)
  • Jeweiliger Umweltbericht zu dem zweiten Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans
  • Anlagen zum Umweltbericht (FFH-Verträglichkeitsprüfungen)
  • Geodaten im shape Format: Vorranggebiete für die Windenergienutzung / für Repowering und abgelehnte Potentialflächen
  • Textteil zu dem zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP
  • Umweltbericht zu dem zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP.

Zu diesen Regionalplanentwürfen veröffentlichte die Landesregierung folgende Zahlen:

  • Die Entwürfe weisen 1,95 % der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie aus
  • Auf dieser Fläche kann die angepeilte installierte Leistung von 10 Gigawatt bis 2025 erreicht werden
  • Der zweite Entwurf enthält circa 20 % neue Vorranggebietsflächen
  • Circa 20 % der Gebietskulisse der ersten Entwürfe vom Dezember 2016 fallen weg
  • Insgesamt sind 361 Vorranggebiete geplant
  • Von den rund 3.100 bestehenden Windkraftanlagen befinden sich 2.088 innerhalb der künftigen Vorranggebiete. Die außerhalb der künftigen Vorranggebiete liegenden rund 1.000 Bestandsanlagen sind auf den technischen Bestandsschutz beschränkt
  • Innerhalb der Vorranggebiete ist nicht nur ein Zubau möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering
  • Dort wo es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt, sollen künftig höhere Siedlungsabstände von 1.000 Metern gelten
  • Im LEP wird eine sogenannte 5-H-Regelung aufgenommen. Demnach müssen neue Windkraftanlagen mindestens das 5fache der Gesamthöhe als Abstand zu Häusern in Siedlungsbereichen einhalten. Im Außenbereich soll ein Abstand vom 3fachen der Gesamthöhe eingehalten werden.