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16.11.2016

Regionalplanung Windkraft: Aktueller Zeitplan des Anhörungsverfahrens

SHGT - info - intern Nummer 194/16 vom 14.11.2016
Mit diesem info – intern wollen wir über den aktuellen Zeitplan für die neuen Teilregionalpläne zur Windkraft und das damit verbundene Anhörungsverfahren informieren.

Am 14. November 2016 wird der Landesplanungsrat über die weiteren Schritte der Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Windkraft informiert. Am 15. November 2016 hat der Ministerpräsident die beim Thema Windkraft maßgeblichen Institutionen zu einem Planungsgespräch eingeladen.
Am 06. Dezember 2016 wird das Kabinett die Entwürfe für die Teilregionalpläne mit den neuen Karten der vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraft beschließen und voraussichtlich noch am gleichen Tag im Internet veröffentlichen.
Dafür wird eine Internet-Plattform genutzt, die auf Grundlage des vielen Gemeinden bereits bekannten Beteiligungssystems BOB-SH basiert. Ab diesem Tag können Stellungnahmen zu den Planentwürfen über Internet abgegeben werden.
Die formelle Auslegung der neuen Planentwürfe erfolgt Ende Januar / Anfang Februar 2017. Die viermonatige Anhörungsfrist wird damit im Mai 2017 enden. Durch die vorherige Veröffentlichung der Pläne und Karten im Internet ist die Anhörungsfrist für die Gemeinden und die Öffentlichkeit de facto länger. Stellungnahmen der Gemeinden und Ämter können nach Landesplanungsgesetz schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. Die Landesplanung empfiehlt dringend, die Stellungnahmen elektronisch unter Nutzung der Internetplattform abzugeben. Dies erleichtert die Auswertung und Zuordnung der Stellungnahmen erheblich.
Es wird damit gerechnet, dass die Auswertung der Stellungnahmen circa 4 bis 6 Monate in Anspruch nimmt und danach eine zweite Anhörungsphase erforderlich wird. Diese würde dann mit Veröffentlichung eines zweiten Entwurfes im Herbst 2017 beginnen. Das Ende der Auslegung und der Beginn der Auswertung der Stellungnahmen ist für Februar 2018 vorgesehen. Mit einer Feststellung der neuen Regionalpläne Windkraft wird für Mitte 2018 gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt soll auch eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans für das Kapitel Windkraft rechtsgültig beschlossen werden.
Zur Absicherung dieses Planungsverfahrens ist davon auszugehen, dass der Landtag die noch bis 06. Juni 2017 gültige Veränderungssperre mit Ausnahmemöglichkeit in § 18 a Landesplanungsgesetz um circa ein Jahr verlängert. Wir gehen davon aus, dass ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Landtag noch im Dezember 2016 beginnen könnte.
Es wird davon ausgegangen, dass im Ergebnis 1,98 % der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden, davon werden 0,2 % für Repowering vorbehalten. Es wird ferner davon ausgegangen, dass ein signifikanter Anteil von Flächen (circa 30 %) aus den zuletzt gültigen Regionalplänen in den künftigen Regionalplänen nicht mehr zur Verfügung steht. Von den 1,98 % dürften circa 0,5 % als derzeit leere Flächen für den weiteren Ausbau der Windkraft beziehungsweise Repowering zur Verfügung stehen.