Amtliches Pflanzengesundheitszeugnis
[Nr.99078001000000 ]
Für den Export von Pflanzen, Pflanzenteilen und Produkten pflanzlichen Ursprungs in Drittländer ist ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis (außenwirtschaftliche Bescheinigung) notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
An die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Pflanzengesundheitszeugnis 30.- Euro; Fahrtkostenpauschale und Personalkosten bei der phytosanitären Inspektion einer Sendung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung möglichst 2-3 Tage vor dem Versand der Sendung.
Rechtsgrundlage
- Pflanzenschutzgesetz (PflSchG),
- Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV).
Anträge / Formulare
Eine Antragstellung ist online über „PGZ-Online“ möglich. Vordrucke sind aber auch bei der der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LK SH) erhältlich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.