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Bundestagswahl am 26.09.2021

Hier finden Sie die gesammelten Informationen zur Bundestagswahl 2021

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag in der Regel mitwählen.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde oder schuldunfähige Straftäter, die in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurden.


Wahlbenachrichtigung

Ab 25.08.2021 werden die Wahlbenachrichtigungen als Information für die Wähler:innen versandt und sollen bis spätestens 04.09.2021 zugestellt sein. Für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie in folgendem Verzeichnis einsehen, in welchem Wahlraum Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können.

Verzeichnis der Wahlbezirke für die Bundestagswahl 2021 (PDF, 9.1 MB)

Briefwahl

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Bürgerbüro, Zimmer 01 bis 03, Ahrensböker Straße 7 in 23617 Stockelsdorf abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, ausgehändigt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, hat noch die Möglichkeit am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@stockelsdorf.de schicken. Außerdem können Sie die Unterlagen zur Briefwahl online beantragen.

Hygiene- und Verhaltensregeln für den Besuch eines Wahllokals am 26.09.2021 in der Gemeinde Stockelsdorf

Zum Schutze der Wahlhelfer:innen und Wähler:innen anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 hat die Gemeinde Stockelsdorf ein Hygienekonzept aufgestellt. Dieses ist beim Besuch eines Wahllokals zu beachten und zu befolgen.

Im Wahlgebäude
• ist zu anderen Personen in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten,
• haben alle Anwesenden grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
• sind die allgemeinen Hygieneregeln (Händehygiene, Husten- und Niesetikette) umzusetzen.

Hygiene Konzept für Wahllokale für die Bundestagswahl 2021 (PDF, 1.1 MB)


Wahlergebnis

Am Wahltage kann das vorläufige Wahlergebnis auf Gemeindeebene hier eingesehen werden.

vorläufiges Endergebnis für die Gemeinde Stockelsdorf (PDF, 874 kB)


Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 26.09.2021 (PDF, 948 kB, 13.09.2021)