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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22, 3. Änderung für das Gebiet zwischen Schulweg und Morier Straße / Hermannstraße

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 22 für das Gebiet zwischen Schulweg und Morier Straße / Hermannstraße, beschlossen. Mit dieser Änderung soll für den betreffenden Bereich die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen städtebaulich neu geregelt werden.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 19.06. bis 29.06.2015 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 29.04.2013 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, 08.06.2015

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

10.06.2015