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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11-Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11-Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für das unter 1. genannte Gebiet

Zu 1.:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 12.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11-Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck gefasst.
Planungsziel: Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit geschaffen werden.
Der o.a. Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Zu 2.:
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 20.03.bis 27.03.2017 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie zur Äußerung und Erörterung der Planung während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Übersichtsplan:

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 21.02.2017 beschlossen hat, die vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.Stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen- ab 09.03.2017 einzusehen.

Stockelsdorf, 01.03.2017                                                             Gemeinde Stockelsdorf
                                                                                                 Die Bürgermeisterin
                                                                   L.S.                        Gez. Brigitte Rahlf-Behrmann

 

Weitere Veröffentlichungsinhalte:

Planzeichnung
Begründung

09.03.2017