Seiteninhalt

Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - »Windkraft« für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf) -Windkraft-

Öffentliche Auslegung der Entwürfe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für folgende Bauleitpläne:
a) 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf)
-Windkraft-
b) Bebauungsplan Nummer 75 (Gebietsbezeichnung wie zu a) -

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 08.07.2014 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe
a) der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf)
-Windkraft-
b) des Bebauungsplanes Nummer 75 (Gebietsbezeichnung wie zu a) -

und die Entwürfe der Begründungen dazu liegen in der Zeit vom 24.07. bis 25.08.2014 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.

Folgende umweltbezogenen Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar und liegen im Zusammenhang mit der Aufstellung der im Betreff genannten Bauleitpläne zur Einsichtnahme mit aus:

1. Umweltberichte zu den Planungen. Sie sind Teil der Begründungen

2. Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf

3. Klinge, A. 2013: Ornithologischer Fachbeitrag zur Windparkfläche der Gemeinden Stockelsdorf /OT Obernwohlde, Ahrensbök / OT Cashagen (Kreis Ostholstein, Eignungsfläche 89) und Pronstorf (Kreis Segeberg, Eignungsfläche 183) - Untersuchung 2011 und 2013, Stand: 15.09.2013, Diplom Biologe Andreas Klinge Quarnbek-Strohbrück

4. Bioplan 2013: Fledermauskundlicher Fachbeitrag zur Windparkfläche der Gemeinden Stockelsdorf / OT Obernwohlde, Ahrensbök / OT Cashagen (Kreis Ostholstein, Eignungsfläche 89) und Pronstorf (Kreis Segeberg, Eignungsfläche 183), Stand: 20.02.2013, Biologenbüro Bioplan Neumünster

5. Bioplan 2014: Fachliche Stellungnahme zu den Anmerkungen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein zum geplanten Windpark Obernwohlde auf dem Abstimmungsgespräch am 18.02.2014, Stand: 27.03.2014, Biologenbüro Bioplan Neumünster

6. PLANkon 2013 a: Geräuschimmissionsgutachten für den Betrieb von 20 Windenergieanlagen Typ Enercon E-101 mit 99,0 m Nabenhöhe am Standort 23617 Obernwohlde, Stand: 11.03.2013, Ingenieurbüro PLANkon Oldenburg

7. PLANkon 2014: 1. Nachtrag zum Geräuschimmissionsgutachten für den Betrieb von 20 Windenergieanlagen Typ Enercon E-101 mit 99,0 m Nabenhöhe am Standort 23617 Obernwohlde, Stand: 25.03.2014, Ingenieurbüro PLANkon Oldenburg

8. PLANkon 2013 b: Schattenwurfgutachten für den Betrieb von 20 Windenergieanlagen Typ Enercon E-101 mit 99,0 m Nabenhöhe am Standort 23617 Obernwohlde, Stand: 12.03.2013, Ingenieurbüro PLANkon Oldenburg

9. Prokom 2014 a: Fachbeitrag Natur und Landschaft zum B-Plan Nummer 75 Gemeinde Stockelsdorf, Stand: 25.06.2014, Büro Prokom Lübeck

10. Prokom 2014 b: Fachbeitrag Landschaftsbild zum B-Plan Nummer 75 Gemeinde Stockels-dorf, Stand: 25.06.2014, Büro Prokom Lübeck

11. Prokom 2014: Mindestabstände gemäß Windkrafterlass 2012, Stand: 10.06.2014, Büro Prokom Lübeck

12. Die eingegangenen Stellungnahmen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nummer 75 aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

13. Die eingegangenen Stellungnahmen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nummer 75 aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB

Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

1. umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

- finden sich in 1, 2, 6, 7, 8, 9, 12, 13 (Ministerpräsident Schleswig-Holstein, Staats-kanzlei, Abteilung Landesplanung; Gemeinde Ahrensbök; Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Wohn- und Wohnumfeldfunktionen; Naherholung; Vorbelastungen; Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Infraschall, periodischen Schattenwurf, Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen und optische Reize auf das Wohnen und die Naherholung; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

finden sich in 1, 2, 3, 4, 5, 9, 12, 13 (Ministerpräsident Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Abteilung Landesplanung; NABU Schleswig-Holstein; Gemeinde Ahrensbök; Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: NATURA 2000-Gebieten im Umfeld des Plangebietes; Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel; Raumnutzung der Groß- und Greifvögel; Lebensraumpotenzial des Plangebietes für lokale und ziehende Fledermausarten; Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Haselmäuse; Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Schutzgebieten; Konfliktanalyse der europäischen Vogelarten sowie der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel, Fledermäuse und Haselmäuse; Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete; Vermeidungsmaßnahmen; Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen; Beschreiben der Ausgleichsflächen; Ausgleichsmaßnahmen

3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

finden sich in 1, 2, 9, 13 (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde; Gemeinde Ahrensbök; Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen und Biotoptypenausstattung im Plangebiet; biologische Vielfalt; gesetzlich geschützten Biotopen; NATURA 2000-Gebieten und bestehende Wälder innerhalb und im Umfeld des Plangeltungsbereichs; Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wäldern und Schutzgebieten; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Pflanzen; Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Eingriffe durch das Vorhaben in das Schutzgut Pflanzen; Beschreiben der Ausgleichsflächen; Ausgleichsmaßnahmen

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

finden sich in 1, 2, 9, 12, 13 (Wasser- und Bodenverband Ostholstein; Gemeinde Ahrensbök; Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: natürlichen Bodenarten; Grundwasserverhältnissen; Wasserschongebiet; Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Gewässern 1. Ordnung; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden und Wasser; Vermeidungs- und Minimierungs-maßnahmen; Eingriffe durch das Vorhaben in die Schutzgüter Boden und Wasser; Beschreiben der Ausgleichsflächen; Ausgleichsmaßnahmen

5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft: (Gemeinde Ahrensbök)

finden sich in 1, 2, 9
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: ozeanischem Einfluss; Lokalklima; Luftqualität; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima und Luft; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

finden sich in 1, 2, 9, 10, 12, 13 (Gemeinde Ahrensbök; Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: dem zu betrachtenden Wirkraum der Windenergieanlagen; Vorbelastungen im Wirkraum der Windenergieanlagen; Bewertung des Landschaftsbildes im Wirkraum; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft; Auswirkungen des Vorhabens durch visuelle Veränderungen; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Eingriffe durch das Vorhaben in das Schutzgut Landschaft; Beschreiben der Ausgleichsflächen; Ausgleichsmaßnahmen

7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

finden sich in 1, 2, 12, 13 (Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein; Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung; Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Welterbebeauftragte; Gemeinde Ahrensbök; Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Baudenkmälern; archäologischen Denkmälern; Sichtachsen auf das UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt"; Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter; Vermeidungsmaßnahmen; Vermeidungsmaßnahmen bezüglich der Sichtachsen auf das UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt"

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- und des Bebauungsplanes Nummer 75 nicht von Bedeutung sind.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 09.07.2014

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

15.07.2014