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Aufstellung der. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuaufstellung- in der Dorfschaft Dissau, für das Gebiet nordwestlich der K 37 (Straße »Am Dorfteich«), südwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses

a) Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung - der Gemeinde Stockelsdorf, in der Dorfschaft Dissau, für ein Gebiet nordwestlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“), südwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses

b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 34 der Gemeinde Stockelsdorf, in der Dorfschaft Dissau, für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“) bzw. südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K 52 (Straße „Dissauer Dorfstraße“) und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2)

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 19.12.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- (12. FNPÄ) für das Gebiet in der Dorfschaft Dissau, für ein Gebiet nordwestlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“), südwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses und der Entwurf der Begründung sowie der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 34 (B-Plan Nr. 34) am südwestlichen Ortsrand, westlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“) beziehungsweise südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K 52 (Straße „Dissauer Dorfstraße“) und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2) und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 27.02. bis 27.03.2014
in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Mit dieser Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Neuordnung sowohl der Bauflächen als auch der zulässigen Nutzungen in Dissau dahingehend erfolgen, dass ein bestehender „Betriebshof“ an den Ortsrand umgesiedelt werden kann. Diese Planung dient somit der Beseitigung konfliktträchtiger Gemengelagen im Ortskern. Die frei werdenden Flächen bleiben zukünftig nur noch für Gewerbebetriebe und/oder Wohnungen nutzbar, die in einem Dorfgebiet i. S. § 5 BauNVO verträglich sind. Gleichzeitig wird die angrenzende, bereits vorhandene Feuerwehr über die Änderung des Flächennutzungsplanes als Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich abgesichert.

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

1. Umweltbericht zu den Planungen. Er ist jeweils Teil der Begründung
2. Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
3. Die „Schalltechnische Untersuchung zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 34, Dissau“ vom 11.12.2013
4. Die eingegangenen Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nummer 34 aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des geplanten Sonstigen Sondergebietes „Betriebshof“ am südwestlichen Ortsrand von Dissau insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen des Bebauungsplanes geäußert wurden. Sie treffen gleichlautend auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt zu:

1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Ostholstein, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein und des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein und unter Punkt 1.1 (12. FNPÄ und Bebauungsplan Nummer 34), 2.3 (12. FNPÄ) , 2.5 (Bebauungsplan Nummer 34), 6.2 (12. FNPÄ) und 7.2 (Bebauungsplan Nummer 34) der Begründung sowie der Anlage der Begründung,
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: nachbarlichem Rücksichtnahmegebot, Abständen zur Wohnbebauung, Naherholung, Siedlungsentwicklung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen, Sichtbarkeit in der Landschaft, Auswirkungen auf NATURA 2000 bzw. den Artenschutz,

2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Ostholstein und unter Punkt 1.2.1 (12. FNPÄ und Bebauungsplan Nummer 34), 2.3 (12. FNPÄ) , 2.5 (Bebauungsplan Nummer 34), 6.2 (12. FNPÄ) und 7.2 (Bebauungsplan Nummer 34) der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Auswirkungen auf Tiere durch das Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Auswirkungen auf NATURA 2000 beziehungsweise den Artenschutz.

3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Ostholstein und unter Punkt (12. FNPÄ und Bebauungsplan Nummer 34), 2.3 (12. FNPÄ) , 2.5 (Bebauungsplan Nummer 34), 6.2 (12. FNPÄ) und 7.2 (Bebauungsplan Nummer 34) der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, Auswirkungen durch die Planvorhaben (Beeinträchtigungen), Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Ostholstein, des Wasser- und Bodenverbandes Ostholstein und des Naturschutzbundes Deutschland sowie unter Punkt 2.3 (12. FNPÄ) , 2.5 (Bebauungsplan Nummer 34), 5 Punkt (12. FNPÄ und Bebauungsplan Nummer 34), 6.2 (12. FNPÄ) und 7.2 (Bebauungsplan Nummer 34) der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: zur Geländesituation, Niederschlagsentwässerung, Flächennutzung, Gräben, und Verbandsgewässer, Eingriffe durch Fundamentgründung, Zuwegung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.

5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Ostholstein und unter Punkt 2.3 (12. FNPÄ) , 2.5 (Bebauungsplan Nummer 34), 6.2 (12. FNPÄ) und 7.2 (Bebauungsplan Nummer 34) der Begründung sowie der Anlage der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Emmissionsquellen, Auswirkungen durch die Planvorhaben.

6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Ostholstein und unter Punkt 2.3 (12. FNPÄ) , 2.5 (Bebauungsplan Nummer 34), 6.2 (12. FNPÄ) und 7.2 (Bebauungsplan Nummer 34) der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Variantenuntersuchungen, Landschaftsbildraumeinheiten, Fotodokumentation, Vorbelastungen, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen, Wirkzonen, Landschaftsbild im Plangeltungsbereich, Auswirkungen durch die Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Ostholstein und unter Punkt 2.3 (12. FNPÄ) , 2.5 (Bebauungsplan Nummer 34), 6.2 (12. FNPÄ) und 7.2 (Bebauungsplan Nummer 34) der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Sichtbeziehungen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- und des Bebauungsplanes Nummer 34 nicht von Bedeutung sind.
Zu b):
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes Nummer 34 nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 12.02.2014

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

18.02.2014