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Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit in der Amtlichen Bekanntmachung vom 28.12.2013 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet "Bohnrade" nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)

Das Datum des Beginns der öffentlichen Auslegung muss heißen: 06.01.2014
Irrtümlich wurde das Datum des Beginns der Auslegung genannt mit: 06.01.204
D.h., dass die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 06.01.2014 bis 07.02.2014 durchgeführt wird.

Stockelsdorf, den 30.12.2013

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

03.01.2014