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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nummr 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße

Hier: Erneute öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nummer 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund von Änderungen

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 15.04.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte (geänderte) Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 74 und die Begründung liegen in der Zeit vom 03.06. bis 04.07.2013
in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) erneut öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Gleichzeitig wurde beschlossen, den geänderten Entwurf des o.a. Bebauungsplanes 1 Monat öffentlich auszulegen.

Folgende Änderungen sind davon betroffen:

Ergänzende Festsetzungen zum Immissionsschutz, Festsetzung von maximal zulässigen Trauf- und Firsthöhen für die Baufenster A, B, C , Festsetzung eines Straßenbegleitgrünes im Bereich des Wendehammers Theodor-Storm-Straße, Reduzierung der Verkaufsfläche für das Gartencenter um 200 m², Umformulierung der textlichen Festsetzung Ziffer 5 hinsichtlich der
Überschreitung der zulässigen Grundflächen, Aufnahme von textlichen Festsetzungen zu „Abgrabungen“ und „Werbeanlagen“, Erstellung eines Geländeschnittes, Aufnahme eines Hinweises zum Bodenaushub in den Textteil B, Einbeziehung einer Altlastenuntersuchung,
Aufnahme einer verkehrsplanerischen Stellungnahme

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung (14. Änderung-Neuaufstellung-) angepasst.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor, die ebenfalls eingesehen werden können:
Lärmimmissionen, Lichtemissionen, Altlasten, Eingriff in Natur und Landschaft, die in Folge der Planung zu erwarten sind, Niederschlagswasserbeseitigung und Landschaftsplan

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nummer 74 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Stockelsdorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 23.08.2010 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 21.05.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

23.05.2013