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Bebauungsplan Nummer 43, 1. Änderung, Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz Baugesetzbuch

Bekanntgabe eines Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 23.04.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 43 für das Gebiet "Brandenbrook", südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck beschlossen. Mit der Änderung sollen eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich ermöglicht und Gartenbaubetriebe zulässig werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 04.02. bis 12.02.2013 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) gegeben:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 23.04.2012 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 21.01.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

25.01.2013