Seiteninhalt

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung

Gebiet "Rathaus", Teilbereich 1: Bereich des Rathauses, südwestlich der Lohstraße (L230) sowie südöstlich der evangelisch-lutherischen Kirche, Teilbereich 2: nordwestlich des Kreuzungsbereiches Ahrensböker Straße/Lohstraße/Marienburgstraße (Flurstück 534/1)
(Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 12.04.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung
Gebiet "Rathaus", Teilbereich 1: Bereich des Rathauses, südwestlich der Lohstraße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche, Teilbereich 2: nordwestlich des Kreuzungsbereiches Ahrensböker Straße/Lohstraße/Marienburgstraße (Flurstück 534/1) beschlossen, um die planungsrechtlichen Grundlagen zum Zwecke der Erweiterung des Rathauses zu schaffen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 15.02.2012

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

22.02.2012