Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
„1. Für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung zum Zwecke der Neuordnung der überbaubaren Flächen beschlossen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (schriftlich) ist auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig