Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52, 2. Änderung für das Gebiet zwischen der L332 und der Segeberger Straße / Weidenweg - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52, 2. Änderung für das Gebiet zwischen der L332 und der Segeberger Straße / Weidenweg und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52, 2. Änderung für das Gebiet zwischen der L332 und der Segeberger Straße / Weidenweg und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig