Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Bad Schwartau - Satzungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwest-lich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Bad Schwartau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwestlich der Gemeindegrenze Sto-ckelsdorf / Bad Schwartau nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Be-kanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten einge-sehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig