Auszug - Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf sowie in den Dorfschaften Dissau und Eckhorst sind gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Karoline-von-Günderrode-Weg | Stockelsdorf | 3 | Teilstück aus 1465 |
Kurt-Unruh-Ring | Stockelsdorf | 5 | Teilstück aus 1398 |
An der Sandkuhle | Dissau | 0 | 317; 325 |
Schusterhof | Eckhorst | 0 | 41/11 |
Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig