Auszug - Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf (Modifizierung von gefassten Beschlüssen)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Lohstieg | Stockelsdorf | 6 | 270/6 |
Ulmenweg | Stockelsdorf | 4 | 283/38 teilweise, 283/40 |
Robinienweg | Stockelsdorf | 4 | 305/6, 305/15, 283/38 teilweise |
Die Eigentümer der o.g. Straßen haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§6 Abs. 3 StrWG).
Die o.g. Straßen (siehe Anlage 1 - 3) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Die Lagepläne (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Widmung
Anlage/n: 3
Abstimmungsergebnis: Einstimmig