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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße - Satzungsbeschluss –   

29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V17/154/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße
- Satzungsbeschluss –
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

 


Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan  Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 

 


                                                                                             Abstimmungsergebnis: Einstimmig