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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion auf Ernennung des Bürgervorstehers a.D. Lothar Kerbstadt zum Ehrenbürgervorsteher der Gemeinde Stockelsdorf   

5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/513/HA Antrag der SPD-Fraktion auf Ernennung des Bürgervorstehers a.D. Lothar Kerbstadt zum Ehrenbürgervorsteher der Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Labeit begründet den eingereichten Antrag und trägt die Verdienste des Bürgervorstehers a.D. Lothar Kerbstadt vor. Er berichtet über Gespräche mit anderen Fraktionen, aus denen die Idee entstanden ist, Herrn Lothar Kerbstadt zum ersten Ehrenbürger der Gemeinde zu ernennen. Er modifiziert den Antrag der SPD-Fraktion wie folgt:

 

Der Ausschuss möge der Gemeindevertretung für deren Sitzung am 11.02.2019 empfehlen, den ehemaligen Bürgervorsteher Lothar Kerbstadt zum Ehrenbürger der Gemeinde Stockelsdorf zu ernennen.

 

Weiter regt Herr Labeit an, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die Hauptsatzung um Regularien zur Verleihung von Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen zu ergänzen. Die Verwaltung trägt hierzu vor, dass die Verleihung der  Ehrenbezeichnung allein durch Beschluss der Gemeindevertretung erfolgen könne und eine Regelung in der Hauptsatzung hierfür nicht erforderlich sei. Sodann wird auf die Änderung der Hauptsatzung verzichtet.

 

 


Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, in der Sitzung am 11.02.2019 den ehemaligen Bürgervorsteher Lothar Kerbstadt zum Ehrenbürger der Gemeinde Stockelsdorf zu ernennen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15