Seiteninhalt

Auszug - Verpflichtung eines Gemeindevertreters und Einführung in seine Tätigkeit  

6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/549/HA Verpflichtung eines Gemeindevertreters und Einführung in seine Tätigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Gemäß § 33 Absatz 5 der Gemeindeordnung wird der Gemeindevertreter Holger Hintz von Herrn BV Beckmann durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.