Auszug - I. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Gall-Gratze macht auf die Tatsache aufmerksam, dass die hohen Einnahmen in der Spielgerätesteuer aussagen, dass sehr viel in den Spielhallen gespielt wird, bzw. viele Bürger in den Spielhallen sind.
Sie bittet die anwesenden Hauptausschussmitglieder über Präventionsmaßnahmen nachzudenken.
Der Hauptausschuss beschließt:
Die I. Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer), mit einer Erhöhung des Steuersatzes auf 15 v.H. der Bruttokasse, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15