Auszug - Antrag auf Reduzierung des Eigenanteils an den Betriebskosten der NaturKita Krumbecker Hof
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Gall-Gratze erläutert den Antrag und erteilt GV Neu das Wort.
GV Neu bittet Herrn Kerbstadt um Erläuterung des Begriffs ungedeckte Betriebskosten. Herr Kerbstadt erläutert, dass von den Gesamtkosten des Betriebes die Zuschüsse von Land und vom Kreis sowie die Elternbeiträge in Abzug gebracht werden. Den dann noch verbleibenden Restbetrag trägt in Stockelsdorf zu 98 % die Standortgemeinde und zu 2 % der Träger.
Herr Kerbstadt weist darauf hin, dass eine Vereinheitlichung der Eigenanteile aller Kindertagesstätten sehr schwierig ist, zumal das Land in der Novelle der Änderung des Kindertagesstätten-Gesetzes über eine vollständige Streichung des Eigenanteils der Träger nachdenkt.
GV Neu bittet die Verwaltung, eine Empfehlung zu dem Tagesordnungspunkt auszusprechen. Herr Kerbstadt befürwortet aus Sicht der Gemeinde den Antrag.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzierungsanteil des Trägers der Natur Kita Krumbecker Hof an den ungedeckten Betriebskosten wird von 4,5% auf 2% ab dem Haushaltsjahr 2020 herabgesetzt. Die Gemeinde trägt nach Prüfung der Betriebskostenabrechnung die evtl. anfallenden Differenzbeträge.
Der Trägerschaftsvertrag vom 21./27.09.2018 ist entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15