Auszug - Antrag der Gerhard Hilgendorf Gemeinschaftsschule auf einen Zuschuss für einen Schriftzug an der Fassade der Schule
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Remark erläutert die Maßnahme ausführlich.
GV Gall-Gratze weist darauf hin, dass die Maßnahme gemäß den Förderrichtlinien der Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung nicht förderungsfähig ist.
GV Holthusen sieht die Zuständigkeit beim Schulträger.
BM Samtleben sagt zu, die Maßnahme aus dem Haushalt der Gemeinde Stockelsdorf zu tragen.
Herr Kerbstadt weist noch einmal darauf hin, dass eine Förderung der Maßnahme durch die Stiftung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, da der Katalog der förderungsfähigen Maßnahmen nicht abschließend ist.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf einen Zuschuss für einen Schriftzug an der Fassade der Gerhard-Hilgendorf-Schule wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15