Auszug - Neufassung der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Gemeindebücherei Stockelsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird vorgeschlagen, den Satz in § 6 (1b) Ziffer 1a in „Studierende bis zum 25. Lebensjahr und Auszubildende“ zu ändern.
Die Gemeindevertreter / innen stimmen zu.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Neufassung der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Gemeindebücherei Stockelsdorf wird mit der genannten Änderung beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 10.12.2010 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 24