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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - Aufstellungsbeschluss-  

9. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/755/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36
- Aufstellungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ehmcke bittet darum, im Beschluss das Wort Kindertagesstätte durch Gemeinbedarfsfläche zu ersetzen.

Herr Rodewald führt dazu aus, dass sich der JSSSK hier eindeutig für die Ausweisung einer Fläche für eine Kindertagesstätte in diesem B-Plangebiet ausgesprochen hat.

Im Übrigen müsse im weiteren Planverfahren die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche konkretisiert werden.

Hierüber müsse dann in der nächsten Woche im Fachausschuss, in dem das städtebauliche Konzept behandelt wird, beraten werden.

 

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

„1. Für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 beschlossen. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Wohnbebauung und einer Gemeinbedarfsfläche geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 


Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26