Auszug - Mitteilungen
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Wortprotokoll |
Herr Kerbstadt teilt mit:
- Für die die Klassenstufe 1 sind an der Grundschule Ravensbusch 63 Kinder für das Schuljahr 2020/2021 angemeldet, sodass die Schule erstmalig seit 2005 wieder in einer Klassenstufe dreizügig sein wird.
- 2. Errichtung einer Krippengruppe im MLH:
Am 24.04.2019 hatte der JSSSK den gemeindlichen Zuschuss für das Vorhaben von 160.000 auf 270.000 Euro angehoben, weil der Umbau teurer wurde, Probleme wegen des Brandschutzes aufgetreten waren und die Förderung aus dem Kita-Investitionsprogramm deutlich geringer als kalkuliert war. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es sind weitere Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm bewilligt und der Umbau unterhalb der letzten Kostenschätzung beendet worden, sodass eine Förderung nur in der ursprünglichen Höhe von 160.000 Euro notwendig war – 110.000 Euro fließen in den Haushalt zurück.
- Der Träger des Naturkindergartens im Krumbecker Hof hat noch Auflagen aus der Baugenehmigung für den Bauwagen zu erfüllen, die bisher nicht kalkuliert waren. U.a. ist noch eine Statik für den Bauwagen zu beauftragen. Die Gemeinde hat hierfür einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro bewilligt.
- Herr Kerbstadt berichtet, dass am 19.12.2019 im Schleswig-Holsteinischen Landtag das Kindertagesstättenförderungsgesetz – KiTaG beschlossen werden soll und trägt die Eckpunkte des Gesetzes vor:
- Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels (2,0 in der Kindergartengruppe, bisher 1,5) § 26
- Regelgruppe: 20 Kinder, max. 22 (keine Erhöhung auf 25 mehr möglich) § 25
- Verbindliche Festlegung von Verfügungszeiten: mindestens 5 Stunden je Gruppe und Woche (für Vor- und Nachbereitung, dienstliche Besprechungen, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten) § 29
- Freistellung der Leitungskraft (1/5 à Gruppe, ab 5 Gruppen komplette Freistellung) § 29,2
- Pädagogische Fachberatung wird obligatorisch, planmäßige Schließzeiten dürfen 20 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten, davon höchstens fünf Tage außerhalb der Ferien. Schließzeiten über eine längere Spanne als drei Wochen sind unzulässig (§ 22)
- Deckelung der Elternbeiträge: 7,21 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde in der Krippengruppe und 5,66 € in der Kindergartengruppe. Das bedeutet bei maximaler Ausschöpfung und täglich 5-stündiger Betreuung 180,25 € (bisher 215,00 €) und führt zu Einsparungen bei den Eltern von rund 35,00 €. Dadurch, dass gleichzeitig das vom Land gezahlte Krippengeld wegfällt, entsteht aber faktisch eine Mehrbelastung von 65 €. Im Elementarbereich sind bei voller Ausschöpfung und täglich 5-stündiger Betreuung 141,50 € (bisher: 160,00 €) zu zahlen. Das führt zu einer monatlichen Ermäßigung der Elternbeiträge von 18,50 € (§ 31).
- Wenn die Gemeinde das Minus der Eltern im Krippenbereich ausgleichen will, entstehen 2020 (bezogen auf 5 Monate) Kosten in Höhe von etwa 62.000 Euro und ab 2021 150.000 Euro p.a. (dabei ist die Krippengruppe aus Curau noch nicht eingerechnet).
- Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgt künftig über das sogenannte Standard-Qualitäts-Kosten-Modell, kurz SQKM
- Zunächst wird ein Gruppenfördersatz ermittelt (Personalkosten, zuzüglich Sachkostenanteil mit einem Gemeinkostenzuschlag und einem Sachkostenbasiswert und einem gruppenbezogenen Leitungszuschlag).
- Der Gruppenfördersatz wird durch 10 (Krippe) bzw. 20 (Kindergartengruppe) dividiert; das ergibt den Pauschalsatz pro Kind.
- Die Gemeinde zahlt dann 40,52 % des Pauschalsatzes an den Kreis.
- Das Land zahlt den Pauschalsatz, vermindert um den Anteil der Gemeinde und den Elternbeitrag, ebenfalls an den Kreis.
- Der Kreis bündelt die Anteile der Gemeinde und des Landes und zahlt die Förderung an die Standortgemeinde.
- Die Standortgemeinde fördert wiederum (wie bisher) den Träger über einen individuellen Finanzierungsvertrag. Dabei soll der Eigenanteil der Träger während einer Übergangsphase bis 31.12.2023 abgeschmolzen werden.
- Die Eltern zahlen die Elternbeiträge (wie bisher) an den Träger der Kita.
Frau Bürgermeisterin Samtleben ergänzt, dass durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Kindertagespflege auf die Kommunen der Gemeinde Stockelsdorf Kosten von etwa 150 TEUR p.a. entstehen werden.
Die Übersicht des Landes Schleswig-Holstein zur Kita-Reform 2020 soll der Niederschrift beigefügt werden.
Frau Bürgermeisterin Samtleben informiert weiterhin, dass die Tagesmütter Frau Schubert / Frau Kraft mit Ablauf des 31.07.2020 den Betrieb einstellen werden und damit voraussichtlich 10 Betreuungsplätze für unter 3-Jährige entfallen werden.
Frau Otto regt an, sich hierzu an den Kreis Ostholstein (Frau Holst) zu wenden, um Werbung bei in der Ausbildung befindlichen Tagesmüttern zu machen.
Herr Neu fragt an, ob der Arbeitskreis Zukunft dem JSSSK zuarbeitet. Die Arbeitskreise sollten den entsprechenden Ausschüssen zugeordnet werden um hier mit Priorität zu berichten.
Herr Wulff berichtet aus dem Arbeitskreis Zukunft. Es ist eine Lenkungsgruppe eingerichtet worden. Es haben sich zudem fünf Arbeitsgruppen gebildet mit den Zuständigkeiten Umwelt und Mobilität (zwei Personen), Bildung und Erziehung (sieben Personen), Sport und Freizeit (sechs Personen), Digitalisierung und Infrastruktur sowie Wirtschaft und Soziales (zwei Personen). Die Arbeitsgruppen sind noch in der Entwicklung und nehmen gerne Interessierte auf.
Herr Neu gibt zu bedenken, dass es nicht zu Verzahnungen mit dem Umweltbeirat kommt.
Frau Gall-Gratze bittet Herrn Wulff, auch den anderen Ausschüssen zu berichten.