Auszug - Antrag des Ortswehrführers vom 18.09.2019 auf Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Horsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Büll nimmt ab 17:15 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Köhler erläutert den Vorgang und verweist auf die Zustimmungspflicht der Gemeindevertretung laut § 11 des Brandschutzgesetztes. Er bittet darum, Herrn Muus von der Feuerwehr Horsdorf das Wort zu erteilen, damit dieser die Gründe für den eingereichten Antrag erläutern kann. Herrn Muus wird das Wort erteilt.
Herr Muus erläutert die Gründe für den Antrag, die rein mit der Aufgabenverteilung nach Themenbereichen zu tun haben. Der Gemeinde würden keine weiteren Kosten entstehen, weil sich der 2. und 3. Stellvertreter die Aufwandsentschädigung für den Stellvertretenden Ortswehrführer teilen würden.
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Dem Wunsch des Ortswehrführers nach Änderung der Satzung der FF Horsdorf zwecks Wahl weiterer Stellvertretungen wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des § 3 der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern zur Beratung und Entscheidung für den Hauptausschuss vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 27