Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 - Aufstellungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Büker stellt den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 83 vor und weist darauf hin, dass sich der überwiegende Teil des Planungsgebietes im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet. Ein kleinerer Teil ist dem Außenbereich ( §35 BauGB) zuzuordnen.
Herr Rodewald gibt Erläuterungen zu dem städtebaulichen Konzept (ist dem Original der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt). Das Konzept ist mit dem Dorfvorstand abgestimmt und mehrfach im Hauptausschuss vorgestellt worden. Die Gemeinde Stockelsdorf wird voraussichtlich 2 Grundstücke erwerben und auch vergeben, während die verbleibenden Grundstücke von den Eigentümern veräußert werden sollen.
Auf Basis des visualisierten und erläuterten Konzeptes bittet Herr Rodewald den vorliegenden Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass dem vorgestellten Bebauungs- und Erschließungskonzept zugestimmt wird und ein entsprechender Vorentwurf zu entwickeln ist.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 wird der Bebauungsplan Nr. 83 aufgestellt. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern geschaffen werden.
- Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren wirksam ist.
- Dem vorgestellten Bebauungs-und Erschließungskonzept wird zugestimmt. Auf Basis dieses Konzeptes ist der Vorentwurf zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | städtebauliches Konzept (851 KB) |