Auszug - Widmung einer Erweiterung der Schillerstraße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Schemeinda gibt Erläuterungen zur geplanten Widmung der Erweiterung der Schillerstraße.
Beschlussvorschlag:
Die nachstehend aufgeführte Erweiterung der Schillerstraße (siehe Anlage 1) liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf und wird gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Schillerstraße
| Stockelsdorf | 3 | 27/1; 28/1 sowie Teilstücke aus 1049 und 1050 |
Die Erweiterung (markierte Flurstücke siehe Anlage 1) wird gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15