Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 - Aufstellungsbeschluss -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 wird der Bebauungsplan Nr. 83 aufgestellt. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern geschaffen werden.
- Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren wirksam ist.
Dem beigefügten Bebauungs- und Erschließungskonzept wird zugestimmt. Auf Basis dieses Konzeptes ist der Vorentwurf zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26