Auszug - Erlass einer Stellplatzsatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rodewald leitet die Vorlage ein und übergibt das Wort an Frau Piechotta von der Verwaltung, die anhand einer Präsentation die mit dem UBPöS abgestimmten Inhalte der Stellplatzsatzung vorstellt.
Abweichend vom anliegenden Entwurf ist in der Präambel auf die aktuellste Fassung der einschlägigen Rechtsnormen abzustellen.
Die Unterteilung der Verkehrsquelle in der Richtzahlentabelle 7.2 Schulen wurde bereits in 7.2 Grundschulen und 7.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen übernommen.
Herr Rodewald erläutert die Härtefallregelung in § 3 Abs. 5, diese soll wie folgt geändert werden:
Die Anzahl der erforderlichen KFZ-Stellplätze kann in Einzelfällen auf Antrag des Herstellungspflichtigen gemindert werden, wenn besondere verkehrliche, städtebauliche oder soziale Gründe dies rechtfertigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine günstige Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht oder ausreichende Fahrradwege vorhanden sind oder die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum, die im öffentlichen Interesse liegt, erschwert oder verhindert werden würde.
Der Antrag ist schriftlich ausreichend zu begründen. In diesem Fall entscheidet der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherheit. Ein Rechtsanspruch auf die Minderung besteht nicht.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) wird mit den in der Sitzung erläuterten Änderungen beschlossen und ist zeitnah in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 25 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 27