Auszug - Gebührenvorschau für die Jahre 2022/2023 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenobergrenze der Grundgebühr beträgt für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 88,00 €/Jahr bei einem Wasserzähler mit einer Durchflussmenge von Qn 2,5 m³/h (Q3=4,0).
Die Gebührenobergrenze der Zusatzgebühr beträgt für den o.g. Zeitraum 2,36 €/m³.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 28