Vorlage - V14/295/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 10 des Stiftungsgesetzes hat der Stiftungsvorstand innerhalb von acht Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres gegenüber der Stiftungsaufsicht (Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein) einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts abzugeben.
Der Bericht für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt. Um Billigung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der beiliegende Bericht des Vorstandes über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts im Kalenderjahr 2013 wird gebilligt.
Anlage/n:
Bericht des Vorstandes über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts 2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bericht über die Erfüllung des Stiftungsgeschäft 2013 (2145 KB) |