Vorlage - V14/310/BA
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Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28a sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine größere bauliche Ausnutzung der Grundstücke im Gewerbegebiet geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, die zulässige Bebaubarkeit der Grundstücke (moderate Erhöhung der Grundflächenzahl und in zwei Teilbereichen eine Erweiterung der GE-Baugebietsfläche) in Anbetracht der aktuellen positiven Entwicklung der Gewerbebetriebe im Baugebiet zu erhöhen.
Der anliegende Vorentwurf wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- und der wirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- entwickelt.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28a wird die Grundflächenzahl von 0,5 auf 0,6 erhöht.
Südlich des Wendehammers der Wilhelm-Maybach-Str. ist beabsichtigt das GE-Baugebiet zu erweitern und die öffentliche Grünfläche zu reduzieren. Die betreffende Grünfläche ist als Ausgleichsfläche festgesetzt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen (Hochstaudenflur/Sukzession) wurden bisher jedoch nicht umgesetzt. Das grünordnerische Konzept mit Anpflanzgebot und Grünstreifen zur ehemaligen Bahntrasse bleibt erhalten. Der entsprechende Ausgleich soll über das Ökokonto der Gemeinde Stockelsdorf erfolgen. Die zusätzlich entstehende GE-Fläche soll veräußert werden.
Im nordwestlichen Fortsatz der Rudolf-Diesel-Straße soll die öffentliche Straßenverkehrsfläche entfallen und als GE-Baugebietsfläche ausgewiesen werden. Diese kleine Stichstraße ist aufgrund der nach Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplanes erfolgten Grundstückszusammenlegung als Erschließungsanlage entbehrlich geworden und soll veräußert werden. Die dadurch entfallenden öffentlichen Parkplätze werden im Bereich des restlichen Straßenkörpers neu hergestellt.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28a dient der Innenentwicklung.
Da die im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28a zulässige Grundfläche sich in einem Bereich zwischen 20.000 und 70.000 m² bewegt, wurde eine überschlägige Prüfung durchgeführt, um festzustellen, ob der Bebauungsplan voraussichtlich zu erheblichen Umweltauswirkungen führen wird. Diese Prüfung liegt dem Erläuterungsbericht als Anlage bei.
Gem. § 13a BauGB sind die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, an der Vorprüfung des Einzelfalles zu beteiligen. Dies erfolgt im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Erst nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sollte über die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB entschieden werden.
Gem. Einführungserlass zum BauGB vom 26.09.2007 ist es ist zulässig, ein normal begonnenes Verfahren aufgrund der Sachlage ab dem nächsten Verfahrensschritt in ein beschleunigtes Verfahren zu ändern.
Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28a, 2. Änderung "Ergänzung Gewerbegebiet Daimlerstraße" für das Gebiet nördlich der L332, westlich und südlich der Westtangente L184 und östlich des bestehenden Gewerbegebietes ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Plan (1168 KB) | |||
2 | öffentlich | Erläuterung (2137 KB) | |||
3 | öffentlich | Vorprüfung (2908 KB) |