Vorlage - V14/405/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Auswirkungen
Begründung:
Die Polizeidirektion Lübeck hat mit den als Anlage 1 und 2 beigefügten Schreiben v. 01.07. bei der Straßenverkehrsbehörde in Eutin beantragt,
- im Schulweg die Entfernung der Verkehrszeichen 250 mit den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ anzuordnen und
- anzuordnen, die Verkehrsführung in der Ahrensböker Straße/Einmündung Dorfstraße zu ändern
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, nachfolgende schriftliche Stellungnahme abzugeben:
Gegen die beabsichtige Öffnung für den Durchgangsverkehr durch Entfernen der VZ 250 und der ZZ „Anlieger frei“ bestehen seitens der Gemeinde Stockelsdorf keine Bedenken, weil
- sich durch die Fertigstellung der K 13 die Anzahl der Fahrzeuge, die durch den Schulweg fahren, etwa halbiert hat,
- sich der Verkehr durch Entfernen der VZ kaum erhöhen wird, da die Verkehrsteilnehmer diese Verbindung auch jetzt schon verbotswidrig benutzen und
- der Schulweg eine Entlastung der Morier Straße darstellt.
- Der Planer, der den von der Gemeinde Stockelsdorf beauftragen Verkehrsentwicklungsplan dem zuständigen Fachausschuss am 03.02.2014 vorgestellt hat, schreibt dazu folgendes (auszugsweise):
„Die Belastungsdifferenz (rd. 900 Fahrzeuge/24 h im Südabschnitt und rd. 2.450 Fahrzeuge/24h im Nordabschnitt zeigt deutlich, dass es sich primär um Anliegerverkehr handeln muss.
Einmündung Ahrensböker Straße/Dorfstraße (Änderung der Verkehrsführung)
Die Gemeinde Stockelsdorf bittet darum, dem Antrag der PD Lübeck nicht zu entsprechen. Die bestehende Verkehrsführung sollte aus folgenden Gründen bis zur endgültigen Regelung durch die Errichtung eines kleinen Kreisverkehrs beibehalten werden:
- Aus Sicht des Ordnungsamtes hat sich die temporäre Änderung (abknickende Vorfahrt und Halt (VZ 206) bzw. Vorfahrt gewähren (VZ 205) aus der Dorfstraße nicht bewährt. Die Staus auf der Ahrensböker Straße haben sich nur auf die andere Fahrtrichtung verlagert, da die Fahrzeuge, die Richtung Herrenhaus abbiegen wollen, erst den gesamten von vorne kommenden Verkehr durchlassen mussten und Fahrzeuge, die dem Verlauf der Ahrensböker Straße nach rechts folgen wollten, konnten nicht ungehindert nach rechts abbiegen, sondern mussten ebenfalls warten.
- Es kommt bei der jetzigen Verkehrsführung entgegen der Darstellung der PD Lübeck auf der Ahrensböker Straße nur in den sog. „Stoßzeiten“ zu relativ kurzen Staus, die sich aber auch sehr schnell wieder abbauen; bei der temporären und von der PD Lübeck favorisierten Verkehrsführung war fast durchgängig ein Stau auf der Ahrensböker Straße in Fahrtrichtung Ahrensbök, der sich teilweise bis in die Einmündung des Hohlweges zurückstaute.
- Die von links aus Richtung der Ortsmitte kommenden Fahrzeuge sind von den am Stoppschild haltenden Fahrzeugen zumindest so gut zu erkennen, dass es normalerweise zu keiner problematischen Verkehrssituation kommt; daher ist die Einmündung auch kein Unfallschwerpunkt.
- An der betreffenden Einmündung wird voraussichtlich 2016/2017 ein kleiner Kreisverkehr gebaut und dadurch die ideale Lösung für den vorgenannten Bereich geschaffen.
- Der Planer, der den von der Gemeinde Stockelsdorf beauftragen Verkehrsentwicklungsplan dem zuständigen Fachausschuss am 03.02.2014vorgestellt hat, schreibt zum Einmündungsbereich Dorfstraße/Ahrensböker Straße folgendes:
„Mit dem Bau der Umgehungsstraße (L 184) ist der Gemeinde auferlegt worden, Verkehrsberuhigungen in der Ahrensböker Straße einzubauen. Dieses ist durch die jetzige Verkehrsführung geregelt und sollte daher bis zur Errichtung des Kreisverkehrs beibehalten werden“.
Beschlussvorschlag:
Die anl. Stellungnahme wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 5 Verkehrsr. Maßn. (1819 KB) |