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Vorlage - V14/422/BA  

Betreff: Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - und des Bebauungsplanes Nr. 75 "Fläche für Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf"
- Vorberatung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
23.06.2014 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

keine Relevanz

 

Begründung:

Zur Feinsteuerung des in der Teilfortschreibung des Regionalplanes dargestellten Eignungsgebietes Nr. 89 werden die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung und der Bebauungsplan Nr. 75 aufgestellt.

Der Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde am 18.04.2013 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 24.06. bis zum 02.07.2013 statt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen und des parallel laufenden Genehmigungsverfahrens nach BImSchG wurden insbesondere durch die Deutsche Flugsicherung Einwände gegen die vorgesehenen Standorte vorgebracht.

Zwischenzeitlich haben auf Kreis- und Landesebene zu den Belangen der Deutschen Flugsicherung diverse Gespräche stattgefunden, die aber nicht zu einer Einigung geführt haben.

Im Mai 2014 wurde durch das LLUR als Genehmigungsbehörde nach BImSchG die Auslegung der Antragsunterlagen angekündigt. Diese liegen in der Zeit vom 13.05.-12.06.2014 öffentlich aus, unter anderem auch im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf. Damit läuft das Genehmigungsverfahren nach BImSchG weiter. Im Rahmen der parallel zu betreibenden Bauleitplanung ist dadurch akuter Handlungsbedarf entstanden.

 

Bei der Bauleitplanung handelt es sich um eine Angebotsplanung, die nicht explizit die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Anlagen regelt. Deshalb wird im aktuellen Entwurf nunmehr keine Mindesthöhe, die den Belangen der Deutschen Flugsicherung zuwiderlaufen könnte, festgesetzt, sondern nur noch im Sinne der Feinsteuerung eine Maximalhöhe.

Parallel wurden die Standorte der Windenergieanlagen exakt festgesetzt (im Vorentwurf waren sie als Darstellungen ohne Normcharakter enthalten).

Weiteres wird in der Sitzung erläutert.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit und noch nicht vollständig vorliegender Unterlagen / Stellungnahmen der Gutachter kann zu dieser Sitzung lediglich eine Vorberatung durchgeführt werden.

 

Es wird angestrebt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss direkt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.07.2014 fassen zu lassen, sofern die noch fehlenden Unterlagen zeitnah eingehen.

                            Ausdruck vom: 11.06.2014

                            Seite: 1/1


Beschlussvorschlag:

 

wird gegebenenfalls in der Sitzung formuliert

 


Anlage/n: