Vorlage - V14/423/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur am 27.06.2011 ist die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf (GemS) mit der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums abzustimmen.
Es sind seinerzeit entsprechende Telefonate mit dem Ministerium geführt worden. Die Angelegenheit ist derzeit zurückgestellt worden, da die Änderungen des Schulgesetzes abgewartet werden sollten.
Die Begründung der Vorlage des JSSSK vom 27.06.2011 ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Schulgesetz ist im Februar 2013 geändert worden, eine erneute Änderung erfolgte im Februar 2014; diese tritt zum 01. Juli 2014 in Kraft.
Gem. § 43 Abs. 5 des neuen Schulgesetzes SH kann eine Gemeinschaftsschule eine Oberstufe entsprechend § 44 Abs. 3 (Gymnasium) haben.
Gegenüber der Fassung des Schulgesetzes von Februar 2013 ist § 43 nicht grundlegend geändert worden (nur das Wort „gymnasiale“ wurde gestrichen).
Die beiden Voraussetzungen (bereits im Schulgesetz 2013 gefordert)
- dauerhaft 50 Schülerinnen und Schüler sowie
- keine Gefährdung einer weiterführenden Schule mit Oberstufe (z.B. Gymnasium) in zumutbarer Entfernung
sind nicht verändert worden.
Aufgrund des § 43 hat die Gemeinde Stockelsdorf zu prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Zu den Voraussetzungen:
1. an der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf werden derzeit 620 Schülerinnen und Schüler beschult.
Die Klassen sind derzeit wie folgt belegt:
3 x 10. Klassen mit 25 / 26 / 26 = 77 Schülerinnen und Schüler
4 x 9. Klassen mit 27 / 26 / 20 / 26 = 99 Schülerinnen und Schüler
5 x 8. Klassen mit 25 / 27 / 21 / 25 / 23 = 121 Schülerinnen und Schüler
4 x 7. Klassen mit 29 / 30 / 24 / 30 = 113 Schülerinnen und Schüler
In den 5. und 6. Klassen ist die Schülerzahl durch den Schulrat derzeit auf 104 Schülerinnen und Schüler insgesamt beschränkt worden.
Für das Schuljahr 2014/15 sind lediglich 78 Schülerinnen und Schüler angemeldet.
2. In der Nachbargemeinde Stadt Bad Schwartau gibt es derzeit 2 Gymnasien. Aus der Gemeinde Stockelsdorf werden im Schuljahr 2014/15 insgesamt 506 (davon GAM: 276 Leibniz: 230 Schülerinnen und Schüler beschult.
Zum Vergleich:
2010: GAM: 226 Leibniz: 268 = 494 Schülerinnen und Schüler
2011: GAM: 254 Leibniz: 229 = 483 Schülerinnen und Schüler
Derzeit bewegen sich die Schülerzahlen insgesamt auf gleichbleibendem Niveau.
Allerdings sind die Schülerentwicklungszahlen ab 2014/15 eher rückläufig.
Insgesamt gibt es für das GAM 2014/15 lediglich 70 (ggü. 92 im Vorjahr) Anmeldungen (davon 16 aus Stockelsdorf) für die 5. Klassen; also max. 3-Zügigkeit.
Für das Leibniz-Gymnasium 2014/15 liegen 108 (ggü. 117 im Vorjahr) Anmeldungen vor (davon 35 aus Stockelsdorf); also 4-Zügigkeit.
Die Schulkostenbeiträge 2013, die die Gemeinde Stockelsdorf an die umliegenden Gemeinden zahlt belaufen sich derzeit auf 607.083,00 €. (Aufwendungen und Schülerzahlen Grundlage 2011).
Die Stadt Bad Schwartau erhält derzeit 524.851 €, die Stadt Lübeck 82.232,00 €.
Nach den Zahlen des Schulentwicklungsplanes der Gemeinde Stockelsdorf (Auszug siehe Anlage 2) stagnieren die Schülerzahlen in den Jahren 2014 – 2020. Die Schülerzahlen gehen bis 2017/18 eher leicht nach unten. Hierbei wurde sogar berücksichtigt, dass Schulrat Meyer die Anmeldungen für die Gemeinschaftsschule Stockelsdorf auf 104 Schülerinnen und Schüler begrenzt hat. Für das Schuljahr 2014/15 wird diese Zahl nicht erreicht (-26 Anmeldungen).
Das bedeutet, dass es in zukünftigen Jahren zunehmend schwerer wird, die geforderte Anzahl von dauerhaft 50 Schülerinnen und Schülern pro Klasse in der Oberstufe zu erreichen.
Der Schulleiter der Gemeinschaftsschule, Herr Michael Puls sieht diese Entwicklung genauso. Grundsätzlich besteht Bereitschaft der Schule, an der Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule mitzuwirken. (Schreiben der GemS gem. Anlage 3)
Mit Herrn Schulrat Meyer sind die Voraussetzungen des Schulgesetzes zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule telefonisch erörtert worden.
Aufgrund der Vorgaben des Gesetzes (dauerhaft 50 Schüler in der Oberstufe) sieht Schulrat Meyer hier schon das Problem der dauerhaften Erreichbarkeit. Es müssen nicht nur 50 Schülerinnen und Schüler die Oberstufe erreichen können, sie müssen hierzu auch befähigt sein. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen wird die geforderte Mindestzahl langfristig nicht zu erreichen sein.
Zusätzlich nimmt die Schülerzahl in Bad Schwartau langfristig auch eher ab. Sollte jetzt in Stockelsdorf die Oberstufe eingerichtet werden, ist zu befürchten, dass der Verbleib eines der 2 Gymnasien in Bad Schwartau gefährdet ist.
Herr Meyer hat in einem Telefonat mitgeteilt, dass er der Einführung einer Oberstufe nicht positiv gegenübersteht, weil nach seiner Ansicht die Voraussetzungen des § 43 Schulgesetz nicht erfüllt werden.
Er würde in seiner Stellungnahme den Antrag auf Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf der Gemeinde nicht unterstützen.
Lt. seiner Aussage könnte der Antrag auf Einrichtung einer Oberstufe allerdings auch ohne seine Zustimmung durch das Kultusministerium des Landes Schleswig-Holstein genehmigt werden.
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur möge entscheiden, ob die Einführung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf weiterhin in Abstimmung mit dem Ministerium geprüft werden soll.
Beschlussvorschlag:
„erfolgt in der Sitzung“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1: Begründung zur Sitzung des JSSSK vom 27.06.2011
Anlage 2: Auszug aus dem Schulentwicklungsplan 2014 – 2020
Anlage 3: Schreiben der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 Begründung JSSSK vom 27.06.2011 (1226 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 Auszug Schulentwicklungsplan (437 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3 Schreiben GemS (476 KB) |